Häufig gestellte Fragen
Was genau sind die Aufgaben einer Logopädin/eines Logopäden?
Die Aufgaben bestehen in der Prävention, Diagnose, Beratung, Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Alle Faktoren der Kommunikationsbeeinträchtigung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen werden von uns therapeutisch abgedeckt.
Sind Hausbesuche möglich?
Wir schließen in unseren zusätzlichen Leistungen Hausbesuche, sowie Therapien in Pflegeheimen mit ein.
Wer verordnet eine Therapie?
Die logopädische Therapie erfolgt auf ärztliche Verordnung.
Folgende Ärzte können eine Verordnung für eine logopädische Therapie ausstellen:
- Kinder- und Jugendärzte
- Allgemeinärzte
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
- Phoniater
- Pädaudiologen
- Neurologen
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
Wer übernimmt die Behandlungskosten?
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine 10 prozentige Zuzahlung vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 €. Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Informationen hierzu erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.